Wiedereintritt

Kirchentür
Bildrechte Sabine Schlagmüller

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Nehmen Sie bitte dazu mit der Pfarrerin Kontakt auf, per Mail oder telefonisch - das ist wohl das Einfachste. Wir können dann schon einmal erste Fragen klären und dann vor allem einen Gesprächstermin vereinbaren. Im direkten Gegenüber kann man persönliche Dinge besser besprechen.

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht eine Taufvorbereitung voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Wie das in Ihrem Fall aussehen kann - da finden wir eine maßgeschneiderte Lösung, seien es Veranstaltungen, Gespräche, Kontakt zu Mentoren, Lektüre, ...

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein! Der Aufnahme geht ja ein Gespräch mit dem Pfarrer voraus. Die Aufnahme erfolgt dann in der Regel durch die Teilnahme an einem Gottesdienst (am besten mit Abendmahl).

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

Treppe zur Kirche
Bildrechte Sabine Schlagmüller

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

 

Herzlich willkommen!