Trauung

Herz
Bildrechte Sabine Schlagmüller

In der kirchlichen Trauung, die immer erst nach einer standesamtlichen Eheschließung stattfindet, bekennen sich Braut und Bräutigam öffentlich und vor Gott zueinander und erbitten den Segen Gottes für ihre Ehe und ihren gemeinsamen Lebensweg. Sie versprechen sich gegenseitig, künftig miteinander durchs Leben zu gehen, und zwar in schönen, aber auch in schweren Zeiten.

Wenn zwei Menschen zueinander ja sagen, ist das ein Grund zum Feiern, und viele wollen das auch in der Kirche tun. Hier haben wir Ihnen Informationen zur Vorbereitung einer kirchlichen Trauung zusammengestellt. Eine evangelische Trauung ist nur dann möglich, wenn mindestens ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist.

Kontakt mit dem Pfarramt

Da Paare ihre Hochzeit gerne langfristig planen, bitten wir darum, frühzeitig auch mit unserer Pfarrerin Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob der von Ihnen gewünschte Termin in unserer Kirche möglich ist. Wenn ein Termin gefunden ist, wird er in unseren Kalender eingetragen, und die Kirche wird für Sie freigehalten. Telefonisch wird dann auch gleich mit der Pfarrerin ein Termin zum Traugespräch vereinbart.

Trauung Geschiedener oder Konfessionsloser

Sind Sie oder Ihr Partner geschieden oder gehören keiner christlichen Kirche an, so teilen Sie uns das bitte frühzeitig mit. Ihre Pfarrerin muss dann nämlich vor der Trauung die Zustimmung des Dekans einholen.

Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares („ökumenische Trauung“)

Wenn einer der Partner evangelisch und der andere römisch-katholisch ist, so besteht die Möglichkeit, dass ein katholischer Geistlicher an der kirchlichen Trauung mitwirkt. Und der katholische Partner sollte sich bei seinem zuständigen Pfarramt durch einen Dispens von der Pflicht einer katholischen Trauung befreien lassen. Nur dann wird die ökumenische Trauung auch von der katholischen Kirche anerkannt.

Umgekehrt gibt es auch die Möglichkeit, dass bei einer Trauung in einer katholischen Kirche ein evangelischer Geistlicher mitwirkt.

Altar zur Hochzeit
Bildrechte Sabine Schlagmüller

Besondere Gestaltungswünsche

Wenn Sie besondere Wünsche haben, wie Ihr Traugottesdienst musikalisch gestaltet werden soll, ist das – soweit es die Gegebenheiten vor Ort zulassen – kein Problem. Auch ein alternativer Ort der Trauung kann – in Absprache mit dem Kirchenvorstand – genehmigt werden. Sprechen Sie das Thema einfach beim Traugespräch an.

Traugespräch

Bei diesem Treffen geht es um Sie, das Brautpaar, und um die Gestaltung Ihrer kirchlichen Trauung. Hier können Sie auch eigene Vorstellungen einbringen, z.B. bei der Liedauswahl, Musik oder, wenn Freunde und Verwandte sich am Gottesdienst beteiligen wollen, etwa bei Lesungen oder Gebeten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Spätestens vor Beginn des Gottesdienstes brauchen wir Ihre standesamtliche Heiratsurkunde.

Trauspruch

Für Ihre Ehe bekommen Sie einen biblischen Vers mit auf den gemeinsamen Lebensweg, der Sie begleiten und an Ihre kirchliche Trauung erinnern soll. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl und sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin darüber. Einige Anregungen finden Sie hier.

Festgottesdienst
Bildrechte Carmine Bello

Kosten

Für die Trauung berechnen wir 50 € für eigene Gemeindeglieder und 100 € für Brautpaare aus einer anderen Gemeinde. Darin enthalten sind die Kosten für den Organisten, Mesner und die Pfarramtsgebühr.


Weiterführende Infos zur Trauung finden Sie hier und wer sich noch einmal umfassend in einem Ratgeber-Artikel belesen möchte, kann gerne hier vorbeischauen.